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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

FantasTISCH-Verleih, Weiden & Gajewski GbR, Am Angelsdorn 15, 50259 Pulheim

 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Vermietung von Event-Equipment, Dekorationen, Mobiliar und sonstige für Veranstaltungen relevante Gegenstände zwischen FantasTISCH-Verleih, Weiden & Gajewski GbR (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden.

1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3. Alle Mietgegenstände sind und bleiben Eigentum des Vermieters.

 

2. Vertragsabschluss und Nutzung

2.1. Angebote des Vermieters sind freibleibend.

2.2. Ein Mietvertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Bestätigung des Angebots durch den Kunden und die anschließende Bestätigung durch den Vermieter.

2.3. Alle Mietgegenstände werden dem Kunden nur für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung gestellt.

2.4. Stühle sind ausschließlich bis zu einem Gewicht von maximal 100 kg belastbar; Tische und weitere Mietgegenstände dürfen nur ihrer bestimmungsgemäßen Belastung entsprechend verwendet werden. Anderweitige Nutzung ist unzulässig.

2.5. Werden Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, schuldet der Kunde den vollen Mietpreis für die Verlängerungszeit und haftet für eventuelle Schadensersatzansprüche nachfolgender Mieter.

2.6. Alle Mietpreise verstehen sich pro Stück und pro Mieteinheit. Transport, Auf- und Abbau sind nicht enthalten und werden separat berechnet.

 

3. Preise und Zahlung

3.1. Es gelten die im Vertrag vereinbarten Preise.

3.2. Sämtliche auf der Website angegebenen Preise sind Bruttopreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

3.3. Zahlungsbedingungen:

  • 50 % Anzahlung unmittelbar nach Vertragsabschluss

  • 50 % Restbetrag spätestens 21 Tage vor dem Veranstaltungstermin

  • 3.4. Bei Zahlungsverzug kann der Vermieter gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahngebühren in Höhe von 5,00 € pro Mahnung berechnen.

 

4. Lieferung, Transport, Abholung und Selbstabholung

4.1. Transportkosten werden individuell ab Lager Pulheim-Brauweiler (Sachsstraße 26) berechnet: 0,95 € pro Kilometer zzgl. Personalkosten.

4.2. Transport umfasst Lieferung/Abholung bis zur ersten verschließbaren, ebenerdigen Tür; der Kunde muss sicherstellen, dass der Anlieferungs-/Abholort maximal 15 m von einer mit einem LKW-Gespann (bis zu 7,5 t) befahrbaren Strecke entfernt liegt. Hindernisse oder Barrieren, die zusätzlichen Aufwand erfordern, sind vorab mitzuteilen.

4.3. Muss Ware über größere Entfernungen (>15 m) getragen werden und sind hierfür keine zusätzlichen Service-Leistungen gebucht, behält sich der Vermieter vor, Mehraufwand mit 17,50 € je 15 Minuten pro eingesetzter Person in Rechnung zu stellen.

4.4. Transport umfasst keinen Auf- oder Abbau, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

4.5. Bei Selbstabholung muss der Mieter ein geeignetes geschlossenes Fahrzeug bereitstellen; erforderliche Transporthilfsmittel (Decken, Sicherungen etc.) sind vom Mieter selbst zu stellen. Der Vermieter kann die Herausgabe verweigern, wenn begründete Zweifel an der Transporttauglichkeit bestehen.

4.6. Für Selbstabholungen fällt zusätzlich eine Bereitstellungspauschale an, die Kommissionierung, Verpackung und Übergabe abdeckt. Höhe der Pauschale wird im Angebot oder der Auftragsbestätigung separat ausgewiesen.

4.7. Sofern kein Abbau hinzugebucht wurde, müssen die Mietgegenstände zum vereinbarten Abholtermin vollständig, transportfähig und ebenerdig bereitgestellt sein. Eine Ausnahme bilden Tischwäsche, Hussen und Sitzkissen: Diese sind lediglich abzuziehen, gesammelt bereitzulegen und werden vom Vermieter geprüft und verpackt. Kosten für notwendige zusätzliche Abholfahrten trägt der Mieter.

 

5. Auf- und Abbau / Zusatzleistungen

5.1. Auf- und Abbau kann als Zusatzleistung gebucht werden.

5.2. Beim Auf- oder Abbau in Stockwerken trägt der Kunde die Verantwortung für Vollständigkeit.

5.3. Tischwäsche, Hussen, Sitzkissen: nur abzuziehen, gesammelt bereitzulegen; Prüfung und Verpackung erfolgt durch den Vermieter.

5.4. Zusatz- oder Sonderleistungen (Aufbau, Dekoration, Tischdecken, Settings) werden pro Person zusätzlich berechnet, sofern keine Pauschale vereinbart wurde.

 

6. Übergabe, Prüfung und Rückgabe

6.1. Bei Übergabe hat der Kunde die Mietgegenstände auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich festzuhalten.

6.2. Ist der Kunde oder ein bevollmächtigter Vertreter bei Anlieferung nicht anwesend, gilt die Lieferung als mängelfrei angenommen; spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

6.3. Mietgegenstände müssen nach Ablauf der Mietdauer in demselben Zustand zurückgegeben werden, wie sie übergeben wurden.

6.4. Ist eine vollständige Überprüfung bei Rückgabe nicht möglich, kann diese im Lager des Vermieters erfolgen; der Kunde wird unverzüglich über Fehlmengen oder Schäden informiert.

6.5. Der Kunde muss die Mietgegenstände gereinigt zurückgeben, ausgenommen Teller, Gläser & Besteck; für Nachreinigung werden 25,00 € pro Person/Stunde berechnet. Reparaturen: 45,00 € pro Stunde plus Materialkosten.

6.6. Holzartikel dürfen nicht ungeschützt im Außenbereich verbleiben; bei Regen, Hagel, Sturm sofort abbauen oder schützen. Schäden ohne sofortige Meldung können auf Neuwert und Mietausfall berechnet werden; Mieter kann geringeren Schaden nachweisen.

6.7. Schäden an Tischwäsche oder Textilien (Wachs, Schimmel, Brandlöcher, Risse) berechtigen den Vermieter zur Berechnung des Neupreises zzgl. eventueller Mietausfallkosten.

6.8. Verbrauchte, defekte oder verlorengegangene Kleinteile sind zum Marktpreis zu ersetzen.

 

7. Haftung

7.1. Ab Übergabe trägt der Mieter die Haftung für die Mietgegenstände bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe, inklusive Verlust, Beschädigung oder Zerstörung, auch durch Dritte oder höhere Gewalt.

7.2. Die Mietgegenstände sind nicht versichert; Mieter sorgt für ordnungsgemäße Nutzung und sichere Lagerung.

7.3. Unsachgemäße Nutzung oder zweckfremder Gebrauch berechtigen zur sofortigen Kündigung und Schadensersatzforderungen.

7.4. Verzögerungen ohne Verschulden des Vermieters berechtigen nicht zu Schadensersatz; maximaler Ersatz ist auf den Tagesmietpreis begrenzt.

7.5. Force Majeure / Höhere Gewalt: Der Vermieter haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen außerhalb seiner Kontrolle (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streik). In solchen Fällen ist eine angemessene Fristverlängerung zu gewähren oder der Vertrag kann einvernehmlich aufgehoben werden.

 

8. Rückgabe, Verlust und Wiederbeschaffung

8.1. Mietgegenstände müssen vollständig, unbeschädigt und gereinigt zurückgegeben werden.

8.2. Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung schuldet der Mieter den Wiederbeschaffungspreis zzgl. Nebenkosten.

8.3. Bis zur Wiederbeschaffung bleibt der Mietpreis weiterhin geschuldet.

8.4. Mietausfälle durch Schäden oder Verlust trägt der Mieter.

9. Stornierung

9.1. Stornierung muss in Textform erfolgen.

9.2. Stornogebühren:

  • nach Vertragsabschluss: 30 %

  • bis 4 Monate vor Veranstaltung: 50 %

  • bis 2 Monate vor Veranstaltung: 75 %

  • bis 1 Monat vor Veranstaltung: 90 %

  • weniger als 4 Wochen: 100 %

 

10. Kaution

10.1. Vermieter behält sich vor, eine Kaution zu verlangen; Höhe wird individuell vereinbart.

10.2. Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe.

 

11. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

11.1. Der Vertragsabschluss kann durch den Mieter innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.

11.2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher zu richten ist an:

FantasTISCH-Verleih, Weiden & Gajewski GbR, Am Angelsdorn 15, 50259 Pulheim.

11.3. Bei wirksamem Widerruf sind die empfangenen Leistungen beiderseits zu erstatten. Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfolgen.

11.4. Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

11.5. Erfüllungsort ist Pulheim.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1. Es gilt deutsches Recht.

12.2. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.

12.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; unwirksame Regelungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

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