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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fantastisch Verleih 

Im folgenden wird Fantastisch Verleih als Vermieter genannt und der Auftraggeber Mieter.

Für alle abgeschlossenen Vertrage mit dem Vermieter gelten ausschließlich die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

Wir bitten um ein gründliches lesen der Bedingungen, bevor eine Bestellung aufgegeben wird. Durch eine 

 

1. Vertragsbedingungen 

1.1Alle Angebote vom Vermieter sind freibleibend. 

1.2 Ein Mietauftrag kommt erst dann zustande, wenn der Inhalt und der Umfang des Mietvertrages in schriftlicher Textform bestimmt und eingewilligt wurde.

1.3 Mündliche Absprachen sind bis zur Bestätigung in schriftlicher Form unverbindlich.

1.4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen, oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden so wird hiervon die Wirksamkeit 

 

2.  Gegenstand der Vermietung 

2.1 Mietgegenstände sind im Mietvertrag angegeben Möbel und Dekoartikel.

2.2 Die Mietgegenstände sind Eigentum des Vermieters.

2.3 Alle Mietgegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck und vereinbarte Mietdauer zur Verfügung gestellt. 

2.4 Die Stühle und maximal für 100Kg Gewicht belastbar und eine anderweitige Verwendung der Mietgegenstände nicht erlaubt.

 

3. Mietdauer / Mietpreise 

3.1 Die Mietdauer wird schriftlich im Textform bestimmt. Sie beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände und endet mit der Rückgabe durch den Mieter an den Vermieter. Eine Änderung der Mietdauer bedarf einer Bestätigung des Vermieters.

3.2 Wenn die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück gegeben wurden, muss der Mieter den vollen Mietpreis zusätzlich zahlen und der Mietermuss für die Schadensersatzansprüche des Folgemieters aufkommen.

3.3 Es geltem die Mietpreise der aktuellen Preisliste von Fantastisch Verleih. Sollte es zu Abweichungen kommen bedarf es eine individuelle Vereinbarung.

3.4 Alle Mietpreise verstehen sich pro Stück und Mieteinheit.

3.5 Die Mietgegenstände werden unabhängig von der tatsächlichen Nutzung abgerechnet. Die Mieteinheit gilt 4 Tage, solange es nicht anderes im Vertrag vereinbart wurde.

3.6 In den Mietpreisen sind keine Kosten für Anlieferung und Abholung sowie Auf- und Abbau inkludiert. Diese Kosten werden separat berechnet.

 

 

4. Rücktritt vom Mietvertrag / Kündigungsrecht / Stornierung / Umbuchung

4.1 Die Mieter müssen die Mietgegenstände unverzüglich nach Erhalt auf Mängel untersuchen. Sollte ein Mangel festgestellt werden hat der Vermieter das Recht zur Nachlieferung oder Nachbesserung.

4.2 Schadensersatz gegen den Vermieter wird dann nur anerkennt, wenn ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.

4.3 Folgende Stornierungsbedingungen gilt es bei einer Auftragsstornierung zu beachten:

Die Stornierung muss in Textform erfolgen. Bei einer Stornierung durch den Mieter fallen folgende Stornogebühren an:

  • nach Abschluss des Vertrages: 30% Stornokosten

  • bis 4 Monate vor Veranstaltung: 50% Stornokosten

  • bis 2 Monate vor Veranstaltung: 75% Stornokosten

  • bis 1 Monat vor Veranstaltung 90% Stornokosten

  • bei Stornierung nach Ablauf der 4 Wochen bis Veranstaltungstag sind 100% der Auftragssumme fällig

4.3 Für eine Umbuchung des Auftrages ist die Zustimmung des Vermieters nötig. Im Falle einer Umbuchung des Auftrags, auf einen anderen Termin, hat der Vermieter das Recht, dem Mieter für die Umbuchung zusätzliche Kosten in Rechnung zustellen

4.4 Die Reduktion eines Auftrages kann der Mieter unter schriftlicher Einhaltung unter der geltenden Frist vereinbaren.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Der Vermieter ist berechtigt Vorkasse zu verlangen, sowie Abschlagsrechnungen zu stellen.

5.2. Nach Auftragserteilung werden 50% Anzahlung für die Mietgegenstände fällig. Der Restbetrag ist vier Wochen vor Mietbeginn zu zahlen. Die Zahlung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig. Bei Stornierung des Auftrags nach Ablauf der 14 tätigen Widerrufsfrist verfällt die geleistete Anzahlung. Wird der Auftrag bis 12 Monate vor der Veranstaltung storniert, erstattet der Vermieter 25% der Anzahlung.

5.3. Der Vermieter ist berechtigt, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht).

5.4 Der Vermieter ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der ersten Rechnungsstellung nicht bekannt waren.

 

 

6. Transport – Anlieferung – Abholung

6.1 Die Transportkosten werden ab dem Lager Sinthern/ Pulheim (Kreuzstraße 38, 50254 Pulheim) berechnet.

6.2 Die Transportkosten umfasst die Anlieferung und Abholung bis zur ersten verschließbaren und ebenerdigen Tür. Der Mieter miss dafür Sorge tragen, dass es keine Barrieren in Bezug auf die Anlieferung der Mietgegenstände gibt. Dieser Anlieferungs- bzw. Abholort darf max. 15m von der mit einem LKW-Gespann von bis zu 7t befahrbaren Wegstrecke entfernt sein. Etwaiger Mehraufwand für das Verbringen bzw. Abholen des Mietguts liegt im Verantwortungsbereich des Mieters.

6.3 Zum Transport gehören kein Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Abweichungen oder weitere Absprachen müssen schriftlich festgehalten werden.

6.4 Für die Abholung der Mietgegenstände ist der Vermieter in der Verantwortung alle Gegenstände transportfertig zur vereinbarten Abholung bereitzuhalten. Für die Vollständigkeit ist der Mieter verantwortlich. Kosten für möglicherweise notwendige spätere Abholfahrten gehen zu seinen Lasten.

6.5 Der Mieter verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Übergabe die Mietgegenstände auf Mengel und Unversehrtheit zur prüfen. Durch die Abgabe bestätigt der Mieter die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand der Mietgegenstände. Für einen etwaigen Fehlbestand und/oder Fehlmengenbestand sowie Beschädigungen an der Ware haftet der Mieter, soweit er nicht fehlendes Verschulden nachweist. Im Fall des Verzichts auf die Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten.

6.6 Zum Zeitpunkt der Anlieferung muss der Mieter oder ein bevollmächtigter Vertreter anwesend sein. In einem anderen Fall gilt die Lieferung als unbeanstandet angenommen. Spätere Mängel sind ausgeschlossen.

6.7 Bei Übernahme beginnt die Haftung des Mieters. 

6.8 Der Vermieter verpflichtet sich, die bestellten Mietgegenstände in mittlerer Art und Güte zu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder höher qualitative Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Mietgegenstände zu ersetzen, sofern er nicht in der Lage ist, die bestellten Mietgegenstände zu liefern.

6.9 Alle Maßen der Mietgegenstände sind circa Maßen und der Vermieter behält sich Abweichungen in Maße, Form und Farbe vor, soweit dies für den Mieter zumutbar ist.

6.10 Bei einer Selbstabholung des Mieters muss dieser dafür Sorge tragen, dass der Transport der Mietgegenstände ordnungsgemäß erfolgt. Der Transport muss durch ein geschlossenen und geeignetes Fahrzeug erfolgen. Die Maße der Mietgegenstände sind für den Transport zu beachten.

6.11 Mittel zur Ladungssicherung, sowie zum Schutz des Mietguts sind nicht Bestandteil des Mietverhältnisses und sind in ausreichender Menge vom Mieter mitzuführen. Eine Verweigerung der Herausgabe des Mietguts bei begründeten Zweifeln an den o.g. Anforderungen zur Selbstabholung behält sich der Vermieter vor.

6.12 Kommt der Vermieter mit der Übergabe der Mietgegenstände in Verzug, ist eine etwaige Entschädigung des Mieters maximal auf den Betrag des vereinbarten täglichen Mietpreis begrenzt.

 

7. Sorgfaltspflicht und Reklamationen

7.1 Die Mietgegenstände müssen während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich vom Mieter behandelt werden. Der Mieter steht in der Verantwortung, dass die Mietgegenstände im Mietzeitraum nicht von Dritten beschädigt werden. Ebenso trägt der Mieter Sorge vor Verlust. In diesem Falle muss der Mieter die Schäden oder den Verlust unverzüglich dem Vermieter melden.

7.2 Die Mietgegenstände müssen vor Wetter und Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt sein.

7.3 Die Mietgegenstände müssen bei längerer Mietzeit ordnungsgemäß in trockenen Räumen gelagert werden.

7.4 Die Befestigung von Dekoration darf ausschließlich durch leicht entfernbare Materialien erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, stark adhäsiven Klebstoffen und sonstigen, schwer zu entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen.

7.5 Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht immer neuwertig sind. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.

 

8. Rückgabe und Wiederbeschaffungskosten

8.1 Die Mietgegenstände müssen nach Ablauf des Mietzeitraumes in einem gleichen Zustand, wie ausgehändigt zurückgegeben werden.

8.2 Besteht der Mietvertrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen und eine vollständige Überprüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch den Vermieter ist bei der Rückgabe nicht möglich, ist der Vermieter berechtigt die vollständige Zählung und Schadensfeststellung in den eigenen Geschäftsräumen vorzunehmen. Es wird garantiert, dass im Zeitraum zwischen Rückgabe und Zählung kein Verlust oder Beschädigung an den Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zählung und Schadensfeststellung wird der Vermieter den Mieter unverzüglich informieren.

8.3 Der Mieter muss dafür Sorge tragen, dass die Mietartikel sorgfältig behandelt und gereinigt zurückgegeben werden. Dazu zählt unter anderem die rückstandslose Entfernung von Wachs, Getränke- oder Essensresten auf Mobiliar und Dekoration. Für die Reinigung werden Personalkosten in Höhe von 25,00€ pro Person und Stunde berechnet.

8.4 Bei einem Verlust der Mietgegenstände muss der Mieter einen Ersatz in Höhe eines Wiederbeschaffungspreis leisten. 

Der Preis für Fehlmengen sowie beschädigte Gegenstände ist wie folgt kalkuliert.

Wiederbeschaffungspreis zuzüglich Wiederbeschaffungswert abzüglich Endreinigung und Mietpreis. Zusätzlich bleibt der Mieter verpflichtet, bis zur Durchführung der Wiederbeschaffung zuvor vereinbarten Mietpreis zu entrichten. Reparaturen an Mietgegenständen sind ausschließlich vom Vermieter durchzuführen.cWiederherstellungskosten im Falle von Beschädigungen werden mit 45,00€ Personalstunde berechnet, sowie den benötigten Materialkosten (Einkaufspreis).

 

 

9. Haftung Mieter / Vermieter 

9.1 Bis zur Vollständigen Rückgabe haftet der Mieter für die Beschädigungen oder einen Verlust der Mietgegenstände. Diese müssen den Vermieter auch direkt darüber informieren. Gleiches gilt für gestohlenen oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen Mietgegenstände.

9.2 Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesen abzutreten.

9.3 Sollte es zu Reparaturkosten durch den Mieter kommen muss dieser für die Schäden bei dem Vermieter aufkommen.

9.4 Sollten die Schaden nicht reparaturfähigen sein haftet der Mieter mit dem Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten.

9.5 Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald die Mietgegenstände in Empfang genommen werden. Es wird auf empfohlen sich für die Mietdauer zu versichern.

9.6 Der Vermieter ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter, durch vom Vermieter oder Mieter beauftragte Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem Vermieter zuzuschreibende Ursachen befreit. Davon ausgenommen, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht wurde. In diesem Fall bleibt die Haftung des Vermieters auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.

9.7 Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden aufgrund entgangenen Gewinns sind von der Haftung vollständig ausgeschlossen.

 

 

10. Widerrufsrecht und Widerufsfolgen

10.1 Der Vertragsabschluss kann durch den Mieter innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.

10.2 Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher zu richten ist an: Fantastisch Verleih, Tim Gajewski & Julie Weiden, Graf Stauffenberg Straße 52 in 50354 Hürth Efferen.

10.3 Wenn es zu einem wirksamen Widerruf kommen sind die beiderseits empfangen Leistungen zu erstatten.Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. 

10.4 Des Weiteren gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

10.5 Erfüllungsort ist Hürth 

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